Ich habe selbst neun Aufträge erteilt, und ich hatte keine Ahnung, dass mir jemand einen offenen Code verweigern würde.
Ich bin nicht bereit, für die Katze im Sack zu bezahlen.
Jeder weiß, was ein geschlossener Code ist: Er kann alles enthalten, bis hin zu Handelsbeschränkungen für einen bestimmten Zeitraum.
Er will mir meinen eigenen Code für mehr Geld verkaufen.
In der Realität ist die Situation nicht so einfach, wie man es sich wünschen würde.
1. Ob die Lieferung im Quellcode oder in kompilierter Form erfolgt, ist Gegenstand der Aufgabenstellung.
Die überwiegende Mehrheit der Entwickler ist sich darüber im Klaren, dass die Lieferung in Open Source erfolgen sollte, und schreibt sogar in ihre Garantien, dass die Lieferung immer in Open Source erfolgt.
2. Die Freelance-Regeln sehen das nicht vor.
Aber ich denke, wenn man sich einem Schiedsverfahren unterwirft - betrachten Sie den Wert der Vereinbarung von 10 Dollar - und dummerweise die Vereinbarung zu Gunsten des Kunden kündigt.
Die Empfehlung lautet also:
-- Wenn der Entwickler den Quellcode nicht herausgeben will, wenden Sie sich an ein Schiedsgericht, das die Angelegenheit klären wird.
-- für die Zukunft -- immer die Art der Zustellung in den ToR angeben.
Für mich ist die Situation zweideutig.
So kann ein EA beispielsweise Dienstfunktionen aus der internen Bibliothek des Entwicklers verwenden, die so viel "mitschleppen", dass die gesamte Bibliothek zum Kompilieren angegeben werden muss. Und daran ist der Entwickler nicht interessiert.
Es liegt also an Ihnen.
Für mich ist die Situation zweideutig.
So kann ein EA beispielsweise Dienstfunktionen aus der internen Bibliothek des Entwicklers verwenden, die so viel "mitschleppen", dass die gesamte Bibliothek zum Kompilieren angegeben werden muss. Und daran ist der Entwickler nicht interessiert.
Lassen Sie uns also Ihre eigene Meinung in Betracht ziehen.
"Kunde, die Bereitstellung des Quellcodes hätte im Vorfeld in den TOR festgelegt werden müssen. Der Entwickler hat Ihnen eine kompilierte Lösung zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie keine Einwände gegen die Funktionalität haben, schlagen wir Ihnen vor, die Arbeit innerhalb von 2 Tagen abzunehmen. Andernfalls wird die Arbeit unfreiwillig beendet.
Warum hat mir der Nutzer nicht von Anfang an gesagt, dass er mir den offenen Code nicht geben würde, sondern hat ihn absichtlich weggelassen?
Ich habe folgende Antwort erhalten
"Kunde, die Bereitstellung des Quellcodes hätte im Vorfeld in den TOR festgelegt werden müssen. Der Entwickler hat Ihnen eine kompilierte Lösung zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie keine Einwände gegen die Funktionalität haben, schlagen wir Ihnen vor, die Arbeit innerhalb von 2 Tagen abzunehmen. Andernfalls wird die Arbeit unfreiwillig beendet.
Wenn die Arbeit zwangsweise zugunsten des Entwicklers abgeschlossen wird, können Sie kein Feedback hinterlassen.
Fordern Sie den Entwickler auf, den Quellcode zur Verfügung zu stellen, und sagen Sie ihm, dass Sie andernfalls eine negative Bewertung abgeben werden.
Wenn der Entwickler sich weigert, akzeptieren Sie die Arbeit und hinterlassen Sie eine negative Rückmeldung.
Das ist das Einzige, was Sie tun können.
Die Antwort des Schiedsgerichts ist erschöpfend. Und der Schlichter hat Recht. Die Bereitstellung der vollständigen TOR liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Wie Ihnen oben erläutert wurde, ist die Situation nicht eindeutig. Die Bereitstellung des Quellcodes ist nicht zwingend erforderlich. Sie ist Gegenstand der TOR.
Wenn die Arbeit zwangsweise zugunsten des Entwicklers abgeschlossen wird, können Sie keine Rückmeldung hinterlassen.
Fordern Sie den Entwickler auf, den Quellcode zur Verfügung zu stellen, und teilen Sie ihm mit, dass Sie andernfalls eine negative Bewertung abgeben werden.
Wenn der Entwickler sich weigert, akzeptieren Sie die Arbeit und hinterlassen Sie eine negative Rückmeldung.
Das ist das Einzige, was Sie tun können.
Die Antwort des Schiedsgerichts ist erschöpfend. Und der Schlichter hat Recht. Die Bereitstellung der vollständigen TOR liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Wie Ihnen oben erläutert wurde, ist die Situation nicht eindeutig. Die Bereitstellung des Quellcodes ist nicht zwingend erforderlich. Sie unterliegt den Bestimmungen der TOR.
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