Ich bin angeklagt worden, wo erfahre ich, wofür? - Seite 41

 
zfs:
Vielleicht sollte es so sein, aber es sollte auf zivilisierte Art und Weise geschehen, wie bei anderen Dienstleistungen auch.

Es scheint, dass alle Prozesse Zeit brauchen...

Es ist noch nicht für alles gekommen.

 
zfs:
Vielleicht sollten wir das tun, aber auf zivilisierte Art und Weise, wie andere Dienste auch.
Sollen wir dem Auftragnehmer die Kosten in Rechnung stellen oder nicht?
 
zfs:
Jemand musste für den Schwachsinn in der Aufgabenstellung bezahlen). Immerhin machen auch Programmierer Fehler, und am Ende stellt sich heraus, dass die Fehler der Programmierer auf die Fehler der Kunden zurückzuführen sind. Und 5 % für den Service, praktisch ein Trinkgeld. Und die Geizhälse sollen zur Hölle fahren).
Ja, es geht nicht darum, ob der Dienst seine 5 % erhalten muss oder nicht. Natürlich sollte er... und das zu Recht. Die Frage ist: Wer sollte diese 5 % bezahlen, wenn der Dienstleister seine Aufgabe nicht erfüllt? Denn es sind nur zwei Situationen möglich:
1) Der Provider hat die Arbeit geleistet - der Kunde hat 100% bezahlt, der Provider hat 95% erhalten, der Service hat 5% erhalten - alles ist fair und gerecht;
2) Der Provider hat die Arbeit nicht geleistet (so hat es das Schiedsgericht entschieden) - der Kunde hat 100% einbehalten, der Service hat 5% der nicht geleisteten Arbeit vom Provider einbehalten. Und wenn kein Geld auf dem Konto des Auftragnehmers ist - siehe meinen obigen Beitrag über die Änderung des Wortlauts von zwei umstrittenen Paragraphen der Geschäftsordnung.
Dies wäre korrekt und fair gegenüber allen Beteiligten - Kunde, Auftragnehmer, Dienst.
 
sanyooooook:
Sollte der Auftragnehmer also belastet werden oder nicht?
Warum nicht, er nutzt den Dienst ja auch. Ist es das Geld überhaupt wert?)
 
zfs:
Ein Programmierer arbeitet manchmal umsonst, wenn der Kunde ein Freak ist).
Manchmal nicht nur umsonst, sondern für eine lange/viele/freie Zeit))
 
valeryk:
Manchmal nicht nur kostenlos, sondern lange/viele/kostenlos))
Das ist das Problem der Programmierer, denn jeder wählt die Sklaverei nach seinem Gusto.)
 
sanyooooook:
Lohnt es sich, dem Auftragnehmer Gebühren zu berechnen oder nicht?
Das sollten Sie! Aber ich glaube nicht, dass sie das tun werden.)
 
sanyooooook:
Das ist das Problem der Programmierer, denn jeder wählt die Sklaverei nach seinem Gusto.)
Manche kommen nicht nur aus merkantilen Interessen) Aber es ist so unrentabel...
 
pagot:
Die Frage ist nicht, ob der Dienst seine 5 % bekommen sollte oder nicht. Natürlich sollte es... Und das zu Recht. Die Frage ist: Wer sollte die 5 % zahlen, wenn der Auftragnehmer die Arbeit nicht erledigt? Es sind nämlich nur zwei Situationen möglich:
1) Der Provider hat die Arbeit erfüllt - der Kunde hat 100% bezahlt, der Provider hat 95% erhalten, der Service hat 5% erhalten - alles ist fair und gerecht;
2) Der Anbieter hat die Arbeit nicht erfüllt (das Schiedsgericht hat das so entschieden) - der Kunde hat 100% eingefroren, der Service hat 5% vom Betrag der nicht ausgeführten Arbeit einbehalten. Und wenn kein Geld auf dem Konto des Auftragnehmers ist, siehe oben meinen Beitrag über die Änderung des Wortlauts von zwei umstrittenen Paragraphen der Geschäftsordnung.
Es wäre richtig und fair für alle Beteiligten - Kunde, Auftragnehmer, Dienstleister.
Ich hatte genau die gleiche Situation. Ich erinnere mich auch an die 5 %). Der Kunde, der die Arbeit ausführt, nutzt bereits den Dienst der Website. In diesem Fall hat der Kunde einen Auftrag geschrieben, der nicht ausgeführt werden kann, und der Programmierer muss natürlich das Geld zurückgeben. Und für eine Erstattung nimmt die Website Geld. Sie hätten die Situation vor Abschluss des Vertrags klären können. Sie müssen für Anwälte bezahlen). Auch wenn kein Verschulden des Kunden vorliegt.
 
zfs:
Ich hatte genau dieselbe Situation. Ich erinnere mich auch an diese 5 %). Der Kunde, der die Arbeit ausführt, nutzt bereits den Service der Website. In diesem Fall hat der Kunde einen Auftrag geschrieben, der nicht ausgeführt werden kann, und der Programmierer muss natürlich das Geld zurückgeben. Und für eine Erstattung nimmt die Website Geld. Sie hätten die Situation vor Abschluss des Vertrags klären können. Sie müssen für Anwälte bezahlen). Auch wenn den Kunden keine Schuld trifft.
Wenn der Kunde einen Auftrag geschrieben hat, der nicht erfüllt werden kann, ist es für die Schiedsstelle durchaus zumutbar, das Verschulden des Kunden festzustellen und ihm ganz legal und fair 5% vorzuenthalten. Es gibt also nichts, worüber man streiten könnte.