Werbetexte im Ratgeber - Seite 3

 
rustein:
Ich werde nicht weiter diskutieren, geben Sie mir einen Programmierer, der an einem soliden Projekt gearbeitet hat und "vergessen" wurde, ich werde gutes Geld damit verdienen
Nun, warum zu weit gehen, nehmen MT4 und wo ist die Liste der Entwickler? Ich habe keine gesehen. Dort kommen Sie voll auf Ihre Kosten )).
 
Andrei01:
Nun, warum zu weit gehen, nehmen MT4 und wo ist die Liste der Entwickler gibt? Ich habe keine gesehen. Da kommt man auf seine Kosten )).
Ich würde gerne die Verträge der Programmierer mit MetaQuotes Software Corp. einsehen . )
 
rustein:
Ich bin daran interessiert, die Verträge der Programmierer mit MetaQuotes Software Corp. zu sehen . )

Sie sollten zunächst einen Blick in den Vertrag zu dem betreffenden Thema werfen, bevor Sie behaupten, der Verfasser der Leistungsbeschreibung habe dem Auftragnehmer das Recht eingeräumt, die Umsetzung seiner Idee mit einem Urheberrecht zu versehen.

Gibt es keinen Strafrechtsartikel für die Veruntreuung von Rechten?

 
Soweit ich weiß, verbleiben standardmäßig alle Rechte beim Autor, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich die Rechte am geistigen Eigentum überträgt.
 

Zum Thema der Diskussion... Wenn es keinen Vertrag gibt, gehört das Urheberrecht des Beraters dem Programmierer, das Urheberrecht der TK gehört dem Autor der TK... Was ist so schwer zu verstehen? ) In der Kopfzeile des Hinweises sollte geklärt werden, wer den TOR geschrieben hat und wer der Programmierer/Ausführer des Auftrags ist.

Wenn es zum Beispiel keinen Vertrag gibt und der EA ein Gral ist, macht jeder damit, was er will.

In diesem Geschäft gibt es so viele Anwälte wie Meinungen, wenn die Idee großartig ist, muss man sie patentieren lassen, und ich rate Programmierern, immer mit einem Vertrag / einer schriftlichen Vereinbarung zu arbeiten.

Meine persönliche Meinung: Wenn der Berater zum Verkauf steht, kann der Programmierer einen Prozentsatz des Umsatzes erhalten. Aber es gibt verschiedene Arten von Verträgen... )

 
rustein:
Zum Thema der Diskussion... Wenn es keinen Vertrag gibt, gehört das Urheberrecht des Beraters dem Programmierer, das Urheberrecht der TK gehört dem Autor der TK... Was ist so schwer zu verstehen? ) In der Kopfzeile des Hinweises sollte geklärt werden, wer der Autor von TOR und wer der Programmierer/Ausführer des Auftrags ist.
Genau so ist es. Eigentlich verstehe ich nicht ganz, welche Zweifel aufgekommen sind.
 

In diesem Fall können die Programmierer den Kunden, die keine Vereinbarung über das Urheberrecht an dem bestellten Code unterzeichnet haben, einen guten Streich spielen.

Da der Code Eigentum des Programmierers bleibt, kann er vom Kunden für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Produkts eine Lizenzgebühr oder sogar einen Prozentsatz des Gewinns verlangen.

Und wenn sie auch für das Schreiben des Codes bezahlt wurden - nun, das ist das Problem der Person, die bezahlt hat. ))

Es stellt sich also heraus...

 

Integer:

Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation vom 18.12.2006 N 230-FZ - Teil 4.

Artikel 1296. Im Auftrag erstellte Computerprogramme und Datenbanken

1. Wird ein Computerprogramm oder eine Datenbank im Rahmen eines Vertrags erstellt, dessen Gegenstand seine Erstellung (im Auftrag) war, so steht das ausschließliche Recht an diesem Programm oder dieser Datenbank dem Auftraggeber zu, es sei denn, der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber sieht etwas anderes vor.
2. Wenn das ausschließliche Recht an einem Computerprogramm oder einer Datenbank gemäß Absatz 1 dieses Artikels dem Auftraggeber gehört, ist der Auftragnehmer (Auftragnehmer) berechtigt, dieses Programm oder diese Datenbank für seinen eigenen Bedarf auf der Grundlage einer kostenlosen einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz während der gesamten Dauer des ausschließlichen Rechts zu nutzen, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor.
3. Wenn das ausschließliche Recht an dem Computerprogramm oder der Datenbank gemäß dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer (Testamentsvollstrecker) und dem Auftraggeber dem Auftragnehmer (Testamentsvollstrecker) gehört, hat der Auftraggeber das Recht, dieses Programm oder diese Datenbank für seine eigenen Bedürfnisse zu den Bedingungen einer unentgeltlichen einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz für die Dauer des ausschließlichen Rechts zu nutzen.
(4) Der Urheber eines sonderangefertigten Computerprogramms oder einer Datenbank, der keine ausschließlichen Rechte an einem solchen Programm oder einer solchen Datenbank besitzt, hat Anspruch auf eine Vergütung gemäß Artikel 1295 Absatz 2 Unterabsatz 3 dieses Gesetzbuchs.

es scheint klar zu sein. das programm ist nicht die urheberschaft. es ist die sache.

;)

 

SK-Hosen werden auch in China und der Türkei hergestellt.

Sie können getragen werden - bevor sie verkauft werden...

;)

 

hallo. eine sehr interessante Branche ... Ich habe eine Frage: Was ist "Urheberrecht"?