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nein, eher ein Detektiv.... herausfinden, wer schuld ist...
Das nennt man Trolling. Sie müssen nicht auf kleine Details eingehen. Die Frage, die auf der Tagesordnung steht, lautet: "Wie bin ich (du, er, sie, sie, sie alle) als Macher und Verkäufer? А? Nur ganz ehrlich? Sind alle Heiligen Engel?
Was ist mit Ihnen? Ich habe noch keine Antwort für mich selbst gefunden.
Ich habe es irgendwie angedeutet. Nicht über mich selbst, sondern über meine Eindrücke von meiner Umgebung.
Ich habe sie. Ich bin darüber hinweg.
Ich meine, es ist eine gute Idee, wenn jeder zuerst bei sich selbst aufräumt. Ich persönlich versuche, mich so zu verhalten, wie ich behandelt werden möchte.
Ich persönlich versuche, mich so zu verhalten, wie ich behandelt werden möchte.
Das nennt man Trolling. Sie müssen nicht auf die kleinen Details eingehen. Die Frage, die auf der Tagesordnung steht, lautet: "Wie bin ich (du, er, sie, sie, sie alle) als Macher und Verkäufer? А? Nur ganz ehrlich? Sind alle Heiligen Engel?
Ich weiß nicht, in welcher Rolle ich bin. Werden wir jetzt ein Rollenspiel machen?
Die Partei, die ein Schiedsverfahren beantragt, trägt die Kosten des Schiedsverfahrens (im Leben - die staatliche Gebühr, hier - 5 %). Das Gericht kann der schuldigen Partei die Kosten des Schiedsverfahrens (5 %) auferlegen. Entscheidet das Schiedsgericht zugunsten des Antragsgegners, sind die 5 % bereits vom Antragsteller gezahlt. Fällt der Schiedsspruch zugunsten des Klägers aus, so hat der Beklagte die Kosten des Klägers zu erstatten (5 %). In jedem Fall wird dieses Schiedsverfahren bezahlt (worüber Renat sehr froh ist) und die schuldige Partei (Auftraggeber oder Auftragnehmer) wird finanziell bestraft.
Die Einführung einer Gebühr für die Beantragung eines Schiedsverfahrens wird hoffentlich die Zahl der Einsprüche verringern.
Ich stehe in diesem Verfahren auf der Seite des Kunden.
Vergessen wir es für eine lange Zeit.
Philosophische Fragen werden jetzt aufgeworfen
Wo ist das "weg"? Auch hier muss der Kunde immer zahlen (siehe Punkt 6 der neuen Vorschriften)
IV. Verfahren zur Bezahlung der Arbeiten
Wir werden das Verfahren der Auftragsausführung selbst verbessern - wir werden es klarer und benutzerfreundlicher gestalten, Tipps hinzufügen und die Schnittstelle verbessern. Auch andere Veränderungen zum Besseren sind möglich, und der Dienst wird sich weiter entwickeln.
6. Bei Beantragung eines Schiedsgerichtsverfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 5 % des auf dem Konto des Auftraggebers für die betreffenden Arbeiten gesperrten Betrags einbehalten, unabhängig davon, zu wessen Gunsten der Schiedsspruch ergeht. Eine Stornierung zu Gunsten des Beschäftigers führt nicht zu einem Verzicht auf das Entgelt.
V. Verfahren für die Bearbeitung von Einsprüchen beim Schiedsgericht
6. Die Schlichtungsstelle kann eine von drei Entscheidungen treffen:
2. den Auftrag zugunsten des Kunden zu stornieren - 5% des gesperrten Betrags werden vom Konto des Kunden abgezogen und die restlichen 95% werden freigegeben; dem Konto des Anbieters wird nichts gutgeschrieben, die Servicegebühr beträgt 5%. Das Werk kehrt in die Kategorie "Neu" zurück und steht für die Auswahl eines neuen Anbieters zur Verfügung. Nur der Kunde kann ein Feedback zu dem Werk abgeben.
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Liebe Administratoren! Sie wissen, dass diese beiden Punkte (IV.6 und V.6.2) nicht nur ungerecht, sondern auch absurd sind? Und deshalb schlage ich vor, sie wie folgt aufzuschreiben:
IV. Verfahren für die Vergütung
6. Bei der Beantragung des Schiedsgerichtsverfahrens wird eine Gebühr in Höhe von 5 % des Arbeitswertes gemäß Abschnitt V.6 der Schiedsgerichtsordnung (siehe unten) erhoben.
V. Das Verfahren für die Überprüfung der Einsprüche beim Schiedsgericht
6. Das Schiedsgericht kann eine von drei Entscheidungen treffen
2. dieArbeiten zu Gunsten des Auftraggebers zu stornieren - 5 % vom Konto des Auftragnehmers werden vom Betrag der Arbeiten abgezogen. Der Anbieter ist verpflichtet, das fehlende Guthaben auf das Konto des Kunden zu überweisen, wenn das Konto nicht gedeckt ist; andernfalls wird der Anbieter im Job-Service gesperrt und mit einer Geldstrafe in Höhe von 5 % des Betrags des abgeschlossenen Jobs belegt. 100 % der auf dem Konto des Kunden gesperrten Mittel werden freigegeben. Der Auftrag
kehrt in die Kategorie "Neu" zurück und steht für die Auswahl eines neuen Auftragnehmers zur Verfügung; nur der Kunde kann eine Rückmeldung zu dem Auftrag hinterlassen.
Gegen die anderen Klauseln der Regeln gibt es keine Einwände - alles ist logisch und fair.